Auch bei allgemeinen Strafverfahren (z. B. Körperverletzungsdelikte, Diebstahl, Raub, Hehlerei, Betrug, Freiheitsberaubung, falsche Verdächtigung, uneidliche Falschaussage, Meineid, Urkundenfälschung usw.) ist dringend anzuraten, sich so früh wie möglich mit einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Verbindung zu setzen, die / der auf Strafverteidigungen spezialisiert ist.
Eine gezielte Verteidigung sollte bereits zum Zeitpunkt der Einleitung des Ermittlungsverfahrens erfolgen.
Denn nur bei dieser Vorgehensweise kann sicher vermieden werden, dass Fehler gemacht werden, die später oft kaum mehr behoben werden können. Bei frühzeitiger Beantragung der Akteneinsicht durch die Rechtsanwältin / den Rechtsanwalt für Strafrecht können bereits Verteidigungsstrategien ausgearbeitet und etwaige Formfehler entdeckt und gerügt werden.

Allgemeine Strafverfahren im Überblick
- Körperverletzung
- Diebstahl
- Raub
- Hehlerei
- Betrug
- Freiheitsberaubung
- falsche Verdächtigung
- Falschaussage
- Meineid
- Urkundenfälschung
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