Allgemeine Strafsachen
Auch bei allgemeinen Strafsachen
(z.B. Körperverletzungsdelikte, Diebstahl, Raub, Hehlerei, Betrug, Freiheitsberaubung, falsche Verdächtigung, uneidliche Falschaussage, Meineid, Urkundenfälschung usw.)
ist dringend anzuraten, sich so früh wie möglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, der auf Strafverteidigungen spezialisiert ist.
Eine gezielte Verteidigung hat bereits zum Zeitpunkt der Einleitung des Ermittlungsverfahrens zu erfolgen.
Denn nur bei dieser Vorgehensweise kann sicher vermieden werden, dass Fehler gemacht werden, die später oft kaum mehr behoben werden können.
Bei frühzeitiger Beantragung der Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt können bereits Verteidigungsstrategien ausgearbeitet und etwaige Formfehler entdeckt und gerügt werden.
Rufen Sie uns an:
- 0201 / 8 94 52 85(Essen)
- 0211 / 4 29 97 16(Düsseldorf)
- 02163 / 57 20 97 - 0(Mönchengladbach / Brüggen)
- 040 / 822 18 637 0(Hamburg)
- 069 / 710 45 652 1(Frankfurt)
Gerne beraten wir Sie vorab telefonisch und teilen Ihnen mit, welche weiteren Schritte notwendig wären.

